Silvia Di Paolo

Verso la modernità giuridica della Chiesa. Giovanni Francesco Pavini (ca. 1424–1485): la stampa, le decisiones, le extravagantes e la disciplina amministrativa (199 S.)
ISBN 978-3-944097-09-1
ISBN-A 10.978.3944097/091

Download (PDF/A, 1,7 mb)

Empfohlene Zitierweise:
Silvia Di Paolo, Verso la modernità giuridica della Chiesa. Giovanni Francesco Pavini (ca. 1424–1485): la stampa, le decisiones, le extravagantes e la disciplina amministrativa, Roma 2018 (Online-Schriften des DHI Rom. Neue Reihe | Pubblicazioni online del DHI Roma. Nuova Serie, Bd. 2), URL: http://www.dhi-roma.it/dipaolo-pavini.html

Abstract:
Am Leben des Kanonikers Giovanni Francesco Pavini aus Padua läßt sich beispielhaft zeigen, wie die Figur des Theologen und doctoris in utroque iure an der Schwelle zur Neuzeit neue Konturen annahm. Entscheidend trug dazu eine Rechtskultur bei, die sowohl von den Grundmotiven des Humanismus als auch durch die – nach Erfindung des Buchdrucks erleichterte – Verbreitung von Rechtswerken nachhaltig verändert wurde. Pavini hatte seinen Kenntnisreichtum auf den Gebieten von Gesetzgebung und Rechtsprechung, von Kirchenlehre und Kirchenverwaltung zunächst in der akademischen Lehre und der Diözesanverwaltung Paduas gewonnen; in der zweiten Lebenshälfte gehörte er dann dem elitären Auditoren-Kollegium der römischen Rota an, wo er die Zeichen des Wandels der mittlerweile krisenhaften mittelalterlichen Welt seismographisch genau registrierte. Die Erfindung des Buchdrucks revolutionierte in seinen Augen die Vorausssetzungen zur Verbreitung der Rechtskultur; aus dieser Überzeugung heraus, in der ein höchst modernes Rechtsordnungskonzept zum Ausdruck kam, trat er leidenschaftlich für den Druck von Rechtswerken ein. Sein unermüdlicher Einsatz bei der Sammlung der Extravaganten und der Erstellung eines Glossenapparates trug entscheidend zur zukünftigen Gestaltung des Corpus Iuris Canonici bei und legte in der Zusammenstellung von Rechtsprechung und Doktrin der Rota die tendenzielle Normhaftigkeit dieser Quellen frei. Seine Überlegungen zu den Kanzleiregeln unter Zugrundelegung der Kategorien des gemeinen Rechtes, die die Frage nach der Allgemeinheitgültigkeit bzw. Partikularität des Verwaltungsrechts aufwarfen, und die systematische Analyse der lokalkirchlichen Herrschaftsmechanismen bildeten eine wichtige Etappe im Prozess, in dem sich das Verwaltungshandeln zu Beginn der frühen Neuzeit nach und nach als Rechtsdisziplin ausformte.